Absage der Hochzeitsfeier wegen des Coronavirus?
In dem Maße, wie die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten jungen Paare in Deutschland zunimmt, wächst auch die Angst der zukünftigen jungen Paare, ob ihre Hochzeit stattfinden wird.
Viele Paare begannen bereits einige Jahre zuvor mit den Vorbereitungen für die Hochzeit. Aufgrund des Coronavirus muss die Zeremonie jedoch abgesagt werden. Oder gibt es Möglichkeiten, trotz der aktuellen Situation die Hochzeit zu feiern?
Für viele Menschen ist eine Hochzeit eines der wichtigsten Ereignisse im Leben. Damit die Zeremonie im Raum Ihrer Träume stattfinden kann und alles ausgearbeitet werden kann, müssen Sie oft schon zwei Jahre vorher mit den Vorbereitungen beginnen. In der gegenwärtigen Situation sind jedoch die Feierlichkeiten, die in den nächsten Monaten stattfinden sollten, in Frage gestellt. Es kann notwendig sein, die Hochzeit wegen des Coronavirus abzusagen oder zumindest auf einen anderen Termin zu verschieben.
Eine Hochzeit im kleinen Kreis
Aufgrund des Cornavirus wurden viele Ämter bis auf weiteres für die Einwohner geschlossen. Obwohl eine standesamtliche Trauung möglich ist, haben Sicherheitserwägungen eine Änderung der Zeremonie erzwungen. Jetzt sollen sie so privat wie möglich sein. An der Trauung sollen die Neuvermählten, ihre Trauzeugen und der Leiter des Standesamtes teilnehmen.
In vielen Fällen kann es notwendig sein, die Hochzeit wegen des Coronavirus abzusagen
Ein viel größeres Problem ist für viele Menschen nicht so sehr eine intime Zeremonie im Standesamt, sondern auch die Absage der Hochzeit wegen eines Coronavirus.
Aktuell ist es nicht mal mehr möglich, eine Hochzeit in Ihren eigenen Räumlichkeiten für eine begrenzte Anzahl von Gästen zu organisieren. Es gibt nicht nur verboten, sondern auch grob fahrlässig. Eine Ansteckung von Bekannte und Verwandte ist bei derartigen Feierlichkeiten nicht unwahrscheinlich.
Was ist mit den Verträgen?
Die Annullierung einer Hochzeit wegen eines Coronavirus ist auch mit vielen rechtlichen Problemen verbunden. Es stellt sich die Frage – wie sieht es mit den Verträgen für den Raum, das Catering, die Miete für die Fotobox, die Hochzeitsband oder den Fotografen aus?
In der Regel ist die Partei für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung des Vertrages verantwortlich. Eine Ausnahme bilden Situationen, die sich der Kontrolle des Schuldners entziehen. Dazu gehört auch die höhere Gewalt, d.h. ein Ereignis, das durch drei Merkmale gekennzeichnet ist:
- Externe Einflussfaktoren
- Unvorhersehbare Ereignisse
- Unkontrollierbare Ereignisse
Als Beispiel für höhere Gewalt werden neben Ereignissen wie Bränden oder Überschwemmungen sehr häufig Epidemien genannt. Es scheint daher, dass eine Coronavirus-Pandemie das Unternehmen von der Verantwortung für die Nichteinhaltung der Vorschriften entbindet.
Das allgemeine Kontaktverbot
Es gilt aktuell in ganz Deutschland ein allgemeines Kontaktverbot. Das Verbot gilt auch für Hochzeiten, Familienzusammenkünfte und -versammlungen und religiöse Zusammenkünfte. Unabhängig davon führen die Standesämter vor Ort ihre eigenen Beschränkungen für die maximale Anzahl der Teilnehmer an Hochzeitszeremonien ein. Aufgrund der voraussichtlichen Dauer der Beschränkungen sowie nach dem Beispiel öffentlicher Einrichtungen und lokaler Verwaltungsbehörden wird empfohlen, die im März und April dieses Jahres geplanten Hochzeitsempfänge zu verschieben.
Fazit
Die Absage einer Hochzeit ist keine leichte Entscheidung. Es ist der Höhepunkt von mindestens vielen Monaten der Vorbereitungen, also setzen Sie sich hin und denken Sie über den genauen Aktionsplan nach. Es besteht keine Notwendigkeit, spontan zu handeln und eine Hochzeit sofort abzusagen. Sie können darüber nachdenken, den Tag auf ein anderes Datum zu verschieben. Vereinbaren Sie, wenn möglich telefonisch, alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Absage oder Verschiebung dieser besonderen Veranstaltung. Sie werden sicher einen Alternativtermin finden, und alles wird gut werden. Gesundheit geht immer vor!