Was ist eine Pflegestufe? In diesem Artikel werden die verschiedenen Pflegestufen in Deutschland erklärt und wie sie Menschen mit Pflegebedarf unterstützen können.
Die Pflegestufen in Deutschland sind ein System zur Einstufung von Menschen mit Pflegebedarf, um ihnen die benötigte Unterstützung zukommen zu lassen. Es gibt insgesamt fünf Pflegestufen, von denen Pflegestufe 1 die niedrigste und Pflegestufe 5 die höchste ist. Im Jahr 2017 wurden die Pflegestufen 4 und 5 jedoch durch die Pflegegrade ersetzt, um eine differenziertere Begutachtung und Unterstützung zu ermöglichen.
Die Pflegestufen richten sich an Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf. Pflegestufe 1 ist für Personen mit erheblicher Pflegebedürftigkeit gedacht, die bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Pflegestufe 2 betrifft Personen mit schwerer Pflegebedürftigkeit, die zusätzlich zur Grundpflege auch intensive Betreuung und medizinische Versorgung benötigen. Pflegestufe 3 ist die höchste Pflegestufe und richtet sich an Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit, die rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sind.
Mit der Einführung der Pflegegrade wurden die Pflegestufen 4 und 5 durch den Pflegegrad ersetzt. Pflegegrad 4 und 5 richten sich an Personen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf, wobei Pflegegrad 5 den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit darstellt. Personen mit Pflegegrad 4 und 5 erhalten umfangreiche Leistungen, wie z.B. finanzielle Unterstützung für ambulante Pflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege.
Um eine Pflegestufe oder Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst durchgeführt werden. Bei der Begutachtung werden verschiedene Kriterien zur Einstufung berücksichtigt, wie z.B. körperliche und geistige Einschränkungen sowie der Hilfebedarf im Alltag. Für den Antrag werden bestimmte Dokumente benötigt, wie z.B. ärztliche Unterlagen, ein Pflegetagebuch und Angaben zur Pflegesituation.
Pflegestufe 1
Pflegestufe 1
Pflegestufe 1 richtet sich an Menschen mit erheblicher Pflegebedürftigkeit, die bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen.
Wenn eine Person erheblich pflegebedürftig ist, kann sie Pflegestufe 1 beantragen. Diese Pflegestufe ist für Menschen gedacht, die Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten wie der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität benötigen. Darüber hinaus umfasst sie auch Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, wie zum Beispiel beim Einkaufen, Kochen und Reinigen.
Die Pflegestufe 1 ermöglicht es den Betroffenen, professionelle Pflegekräfte zu engagieren, die ihnen bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung helfen. Dies kann den Betroffenen dabei helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und gleichzeitig die nötige Unterstützung zu erhalten, um ihren Alltag zu bewältigen.
Die Beantragung von Pflegestufe 1 erfordert einen Antrag bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Während der Begutachtung werden verschiedene Kriterien wie die Selbstständigkeit der Person, ihre Fähigkeit zur Bewältigung des Alltags und ihre Pflegebedürftigkeit berücksichtigt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegestufen in Deutschland im Jahr 2017 durch Pflegegrade ersetzt wurden. Pflegestufe 1 entspricht jetzt dem Pflegegrad 2. Die Änderung wurde vorgenommen, um eine differenziertere Begutachtung und Unterstützung für pflegebedürftige Menschen zu ermöglichen.
Insgesamt bietet Pflegestufe 1 Menschen mit erheblicher Pflegebedürftigkeit die notwendige Unterstützung, um ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Pflegestufe 2
Pflegestufe 2 richtet sich an Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit, die zusätzlich zur Grundpflege auch intensive Betreuung und medizinische Versorgung benötigen. In dieser Pflegestufe geht es um Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation auf umfangreiche Unterstützung angewiesen sind. Neben den grundlegenden Pflegeleistungen benötigen sie auch eine intensive Betreuung und medizinische Versorgung.
Voraussetzungen für Pflegestufe 2
Um die Pflegestufe 2 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit und eine hohe Pflegebedürftigkeit sind zwei wichtige Kriterien. Dies bedeutet, dass die betroffene Person bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben und der eigenen Versorgung erhebliche Unterstützung benötigt.
Die Einschränkung der Selbstständigkeit kann sich auf verschiedene Bereiche auswirken, wie z.B. die Mobilität, die Körperpflege, die Ernährung oder die Kommunikation. Je nach Grad der Einschränkung wird die Pflegestufe 2 bewilligt. Es ist wichtig, dass die betroffene Person aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit nicht selbstständig leben kann und auf intensive Unterstützung angewiesen ist.
Die genauen Kriterien für die Pflegestufe 2 werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bewertet. Dieser führt eine Begutachtung durch, bei der verschiedene Aspekte der Pflegebedürftigkeit untersucht werden. Dazu gehören unter anderem die körperlichen und geistigen Einschränkungen sowie der Hilfebedarf im Alltag.
Es ist wichtig, dass die betroffene Person alle erforderlichen Informationen und Unterlagen für die Begutachtung bereithält. Dazu gehören ärztliche Unterlagen, ein Pflegetagebuch und Angaben zur aktuellen Pflegesituation. Diese Dokumente helfen dem MDK, eine fundierte Entscheidung über die Pflegestufe 2 zu treffen.
Leistungen der Pflegestufe 2
Personen mit Pflegestufe 2 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, die ihnen bei ihrer Pflege und Betreuung helfen. Dazu gehören finanzielle Unterstützung für professionelle Pflege, Tages- und Nachtpflege sowie Pflegehilfsmittel.
Die finanzielle Unterstützung ermöglicht es den Betroffenen, qualifizierte Pflegekräfte zu engagieren, die ihnen bei der täglichen Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung helfen. Dadurch können sie weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und müssen nicht in ein Pflegeheim umziehen.
Zusätzlich zur professionellen Pflege haben Personen mit Pflegestufe 2 Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. Das bedeutet, dass sie tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung betreut werden können, während sie nachts von einer Nachtpflegeperson unterstützt werden. Diese Art der Betreuung ermöglicht es den Betroffenen, tagsüber an Aktivitäten teilzunehmen und nachts ausreichend Ruhe zu bekommen.
Des Weiteren haben Personen mit Pflegestufe 2 Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Diese können ihnen den Alltag erleichtern und ihnen dabei helfen, ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten oder spezielle Pflegekleidung.
Die Leistungen der Pflegestufe 2 werden von der Pflegekasse finanziert. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgen. Dabei wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und die Pflegestufe festgelegt.
Beantragung von Pflegestufe 2
Um Pflegestufe 2 zu beantragen, müssen bestimmte Schritte befolgt werden. Zunächst muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies kann entweder schriftlich oder online erfolgen. In dem Antrag müssen alle relevanten Informationen zur Pflegesituation angegeben werden.
Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst durchgeführt. Dabei wird ein Gutachter zu Ihnen nach Hause kommen, um Ihre Pflegesituation zu beurteilen. Der Gutachter wird verschiedene Kriterien berücksichtigen, wie z.B. Ihre Selbstständigkeit, Mobilität und den Hilfebedarf im Alltag.
Basierend auf den Ergebnissen der Begutachtung wird dann entschieden, ob Sie die Voraussetzungen für Pflegestufe 2 erfüllen. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie einen Bescheid von der Pflegekasse, in dem Ihnen die Pflegestufe und die damit verbundenen Leistungen mitgeteilt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung von Pflegestufe 2 einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Antrag zu befassen und alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten, um den Prozess zu beschleunigen.
Pflegestufe 3
Pflegestufe 3 ist die höchste Pflegestufe in Deutschland. Sie richtet sich an Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit, die rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sind. Das bedeutet, dass diese Personen Unterstützung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens benötigen, wie z.B. beim Essen, Waschen, Anziehen und der Mobilität. Die Pflegebedürftigkeit ist in diesem Fall so hoch, dass eine ständige Betreuung und Versorgung notwendig ist.
Um Pflegestufe 3 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit und der Fähigkeit, den Alltag eigenständig zu bewältigen. Auch eine hohe Pflegebedürftigkeit, die eine dauerhafte Unterstützung erfordert, ist ein Kriterium für die Einstufung in Pflegestufe 3.
Menschen in Pflegestufe 3 haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen, um ihre Pflegebedürftigkeit zu decken. Dazu gehören finanzielle Unterstützung für professionelle Pflegekräfte, die rund um die Uhr verfügbar sind, sowie für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Auch Pflegehilfsmittel wie Rollstühle, Betten oder Pflegebetten werden von der Pflegekasse übernommen.
Um Pflegestufe 3 zu beantragen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, um den Pflegebedarf und die Einstufung in die entsprechende Pflegestufe zu überprüfen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und ärztlichen Nachweise einzureichen, um den Antrag erfolgreich zu stellen.
Pflegestufe 4 und 5
Mit der Einführung des Pflegegrads 2017 wurden die Pflegestufen 4 und 5 durch die Pflegegrade ersetzt. Dies ermöglicht eine differenziertere Begutachtung und Unterstützung für Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf.
Der Pflegegrad 4 richtet sich an Personen, die einen hohen Grad der Pflegebedürftigkeit aufweisen. Sie benötigen umfangreiche Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags. Der Pflegegrad 5 hingegen stellt den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit dar und richtet sich an Menschen, die rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sind.
Mit den Pflegegraden 4 und 5 erhalten Betroffene umfangreiche Leistungen zur Unterstützung. Dazu gehören finanzielle Unterstützung für ambulante Pflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf die bestmögliche Pflege und Betreuung erhalten.
Unterschiede zwischen Pflegestufe 4 und 5
Die Unterschiede zwischen Pflegestufe 4 und 5 sind für Personen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf von großer Bedeutung. Beide Pflegegrade richten sich an Menschen, die eine intensive Betreuung und Pflege benötigen. Jedoch stellt Pflegegrad 5 den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit dar.
Um die Unterschiede genauer zu verstehen, können wir einen Blick auf die Kriterien werfen, die zur Einstufung in Pflegegrad 4 und 5 herangezogen werden. Bei Pflegegrad 4 handelt es sich um Personen mit erheblichem Unterstützungsbedarf, die in ihrer Selbstständigkeit stark eingeschränkt sind. Sie benötigen eine umfangreiche Betreuung und Pflege in verschiedenen Bereichen des Alltags.
Pflegegrad 5 hingegen richtet sich an Menschen, die den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit aufweisen. Dies bedeutet, dass sie rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sind und eine besonders intensive Betreuung und Pflege benötigen. Pflegegrad 5 bietet daher die umfangreichsten Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten.
Um die Unterschiede zwischen Pflegestufe 4 und 5 noch klarer darzustellen, können wir sie in einer Tabelle gegenüberstellen:
Pflegestufe |
Unterstützungsbedarf |
Pflegebedürftigkeit |
Pflegegrad 4 |
Erheblich |
Hoch |
Pflegegrad 5 |
Besonders hoch |
Höchst |
Diese Tabelle verdeutlicht, dass Pflegegrad 5 den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit darstellt und daher einen noch intensiveren Unterstützungsbedarf aufweist als Pflegegrad 4.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einstufung in einen Pflegegrad von der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst abhängt. Die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen werden dabei berücksichtigt, um die passende Pflege- und Unterstützungsleistung zu gewährleisten.
Leistungen der Pflegegrade 4 und 5
Personen mit Pflegegrad 4 und 5 erhalten umfangreiche Leistungen, um ihre Pflegebedürftigkeit zu unterstützen. Zu diesen Leistungen gehören finanzielle Unterstützung für ambulante Pflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht es den Pflegebedürftigen, professionelle Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen, die ihnen bei der täglichen Grundpflege, medizinischen Versorgung und Betreuung helfen.
Die ambulante Pflege bietet den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und trotzdem die notwendige Pflege und Unterstützung zu erhalten. Dabei können sie auf professionelle Pflegekräfte zurückgreifen, die ihnen bei der Körperpflege, Medikamenteneinnahme, Mobilität und anderen alltäglichen Aufgaben behilflich sind.
Für den Fall, dass eine vorübergehende Entlastung oder eine intensive Pflege erforderlich ist, steht die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Hier können die Pflegebedürftigen für einen begrenzten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden, wo sie eine umfassende Betreuung und Pflege erhalten.
Für Personen mit einem besonders hohen Pflegebedarf besteht auch die Möglichkeit der vollstationären Pflege. In Pflegeheimen oder Pflegeeinrichtungen können sie rund um die Uhr professionelle Pflege und Unterstützung erhalten. Diese Art der Pflege bietet eine sichere Umgebung und eine kontinuierliche Versorgung für Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit.
Die finanzielle Unterstützung für ambulante Pflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege ermöglicht es den Pflegebedürftigen, die für sie am besten geeignete Pflegeform zu wählen und die notwendige Unterstützung zu erhalten, um ihre Lebensqualität zu verbessern und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Beantragung und Begutachtung
Um eine Pflegestufe oder Pflegegrad zu erhalten, ist es erforderlich, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst durchführen zu lassen. Diese Schritte sind wichtig, um eine angemessene Unterstützung und finanzielle Leistungen zu erhalten.
Der Antrag auf Pflegestufe oder Pflegegrad kann bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Dabei müssen bestimmte Dokumente wie ärztliche Unterlagen, das Pflegetagebuch und Angaben zur Pflegesituation vorgelegt werden. Diese Informationen dienen dazu, den individuellen Hilfebedarf und die Pflegebedürftigkeit zu bewerten.
Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Hierbei werden verschiedene Kriterien zur Einstufung in eine Pflegestufe oder Pflegegrad berücksichtigt. Dazu gehören körperliche und geistige Einschränkungen sowie der Hilfebedarf im Alltag.
Die Begutachtung ist entscheidend für die Festlegung der Pflegestufe oder des Pflegegrades. Je nach Ergebnis der Begutachtung werden die entsprechenden Leistungen und finanziellen Unterstützungen bewilligt.
Es ist wichtig, den Antrag sorgfältig auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen, um eine korrekte Einstufung und eine angemessene Versorgung sicherzustellen.
Die Begutachtung
Die Begutachtung ist ein wichtiger Schritt bei der Einstufung in eine Pflegestufe oder einen Pflegegrad. Bei dieser Begutachtung werden verschiedene Kriterien berücksichtigt, um den individuellen Hilfebedarf im Alltag zu ermitteln. Dazu gehören körperliche und geistige Einschränkungen, aber auch der konkrete Hilfebedarf bei alltäglichen Aktivitäten wie der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität.
Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter. Der Gutachter führt eine umfassende Untersuchung durch und bewertet die individuelle Pflegebedürftigkeit. Dabei werden auch vorhandene Hilfsmittel oder bereits erhaltene Unterstützung berücksichtigt.
Um die Begutachtung erfolgreich durchzuführen, ist es wichtig, dass alle relevanten Informationen und Dokumente vorliegen. Dazu gehören beispielsweise ärztliche Unterlagen, ein Pflegetagebuch oder Angaben zur aktuellen Pflegesituation. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs.
Nach der Begutachtung erfolgt die Einstufung in eine Pflegestufe oder einen Pflegegrad. Diese Einstufung bildet die Grundlage für die finanzielle Unterstützung und die Leistungen, die der pflegebedürftigen Person zustehen.
Wichtige Dokumente für den Antrag
Wenn Sie eine Pflegestufe oder einen Pflegegrad beantragen möchten, sind bestimmte Dokumente erforderlich. Diese Dokumente dienen dazu, Ihre Pflegesituation und Ihren Hilfebedarf zu belegen. Zu den wichtigen Dokumenten für den Antrag gehören:
- Ärztliche Unterlagen: Sie sollten ärztliche Berichte und Diagnosen vorlegen, um Ihre medizinische Situation zu dokumentieren.
- Pflegetagebuch: Ein Pflegetagebuch ist eine Aufzeichnung über die Art und den Umfang der Pflege, die Sie benötigen. Es gibt einen Einblick in Ihren täglichen Hilfebedarf.
- Angaben zur Pflegesituation: Sie sollten Informationen über Ihre Wohnsituation, Ihren Unterstützungsbedarf und Ihre Einschränkungen im Alltag angeben.
Es ist wichtig, dass Sie diese Dokumente vollständig und genau ausfüllen, um eine genaue Begutachtung und Einstufung in die richtige Pflegestufe oder den richtigen Pflegegrad zu ermöglichen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen, bevor Sie den Antrag stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist eine Pflegestufe?
Die Pflegestufe ist eine Einstufung, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person in Deutschland bestimmt. Sie dient dazu, Menschen mit Pflegebedarf entsprechende Unterstützung und Leistungen zukommen zu lassen.
- Wer kann Pflegestufe 1 erhalten?
Pflegestufe 1 richtet sich an Menschen mit erheblicher Pflegebedürftigkeit, die Unterstützung bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Dazu gehören beispielsweise Hilfe beim Waschen, Anziehen oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten.
- Welche Voraussetzungen gelten für Pflegestufe 2?
Um Pflegestufe 2 zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu zählen eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit und eine hohe Pflegebedürftigkeit, die zusätzlich zur Grundpflege auch intensive Betreuung und medizinische Versorgung erfordert.
- Welche Leistungen stehen Personen mit Pflegestufe 2 zu?
Personen mit Pflegestufe 2 haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung für professionelle Pflege, Tages- und Nachtpflege sowie Pflegehilfsmittel. Diese Leistungen sollen die Pflegebedürftigen in ihrem Alltag unterstützen und entlasten.
- Wie beantrage ich Pflegestufe 2?
Um Pflegestufe 2 zu beantragen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der den Pflegebedarf und die Einstufung in die entsprechende Pflegestufe prüft.
- Was ist Pflegestufe 3?
Pflegestufe 3 ist die höchste Pflegestufe und richtet sich an Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit, die rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sind. Sie benötigen intensive Betreuung und Unterstützung in allen Bereichen des täglichen Lebens.
- Was sind die Unterschiede zwischen Pflegestufe 4 und 5?
Mit der Einführung des Pflegegrads 2017 wurden die Pflegestufen 4 und 5 durch die Pflegegrade ersetzt. Diese ermöglichen eine differenziertere Begutachtung und Unterstützung. Pflegegrad 5 stellt den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit dar.
- Welche Leistungen erhalten Personen mit Pflegegrad 4 und 5?
Personen mit Pflegegrad 4 und 5 haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen, wie finanzielle Unterstützung für ambulante Pflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. Diese sollen eine adäquate Versorgung und Betreuung sicherstellen.
- Wie beantrage ich eine Pflegestufe oder Pflegegrad?
Um eine Pflegestufe oder Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der den individuellen Pflegebedarf und die Einstufung überprüft.
- Was wird bei der Begutachtung berücksichtigt?
Bei der Begutachtung werden verschiedene Kriterien zur Einstufung in eine Pflegestufe oder Pflegegrad berücksichtigt. Dazu gehören körperliche und geistige Einschränkungen sowie der Hilfebedarf im Alltag, um den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln.
- Welche Dokumente benötige ich für den Antrag?
Für den Antrag auf Pflegestufe oder Pflegegrad werden bestimmte Dokumente benötigt, wie ärztliche Unterlagen, ein Pflegetagebuch und Angaben zur aktuellen Pflegesituation. Diese dienen der Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs.